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Hygiene Schulung

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Hygieneschulung & Folgebelehrung nach § 43 IfSG – Sicher im Umgang mit Lebensmitteln

Im Lebensmittelbereich ist Sauberkeit mehr als nur eine Tugend – sie ist gesetzliche Pflicht. Egal ob in der Gastronomie, in Kantinen oder im Handwerk: Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, benötigt fundierte Kenntnisse im Infektionsschutz.

Die Erste Hilfe Schule ist Ihr zertifizierter Partner für rechtssichere Hygieneschulungen und die gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

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Was ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)?

Früher bekannt als das „Gesundheitszeugnis“ oder die „Rote Karte“, ist die Belehrung nach § 43 IfSG heute die Grundvoraussetzung für die Arbeit in der Lebensmittelbranche. Sie stellt sicher, dass Personal über die Übertragungswegen von Krankheiten informiert ist und Hygienestandards (HACCP) sicher anwenden kann.

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Wer benötigt eine Hygieneschulung?

Jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt und dabei mit ihnen in Berührung kommt, benötigt diese Schulung. Dazu gehören:

  • Gastronomie & Hotellerie: Köche, Küchenhilfen, Servicepersonal.

  • Gemeinschaftsverpflegung: Personal in Kantinen, Kitas, Schulen und Pflegeheimen.

  • Handwerk: Bäcker, Metzger und Konditoren.

  • Verkauf: Mitarbeiter an Frischetheken oder in Feinkostläden.

  • Reinigungskräfte: Sofern sie in Küchen oder Lebensmittelbereichen tätig sind.

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Wann und wie oft muss die Schulung wiederholt werden?

Die Einhaltung der Fristen ist für Betriebe entscheidend, um bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt rechtssicher aufgestellt zu sein:

  1. Erstbelehrung: Muss vor Arbeitsantritt durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen (darf nicht älter als 3 Monate bei Arbeitsbeginn sein).

  2. Folgebelehrung: Die erste Folgebelehrung durch den Arbeitgeber oder einen externen Dienstleister wie uns muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

  3. Wiederholungszyklus: Danach muss die Hygieneschulung alle zwei Jahre aufgefrischt werden (in vielen Betrieben wird im Rahmen des QM-Systems sogar ein jährlicher Rhythmus empfohlen).​

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Flexibel lernen: Online-Kurs oder Inhouse-Schulung

Wir passen uns Ihrem Arbeitsalltag an. Wählen Sie die Methode, die am besten zu Ihrem Team passt:

  • Bequem von überall: Der Online-Kurs Absolvieren Sie Ihre Folgebelehrung flexibel am PC, Tablet oder Smartphone. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie sofort Ihr rechtssicheres Zertifikat zum Download. 👉 [Hier geht es direkt zum Online-Kurs (Link einsetzen)]

  • Persönlich & Individuell: Die Inhouse-Schulung Wir kommen direkt zu Ihnen in den Betrieb (Dortmund, Bochum, Essen und Umgebung). Wir schulen Ihr gesamtes Team vor Ort, gehen auf die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Küche oder Produktion ein und sparen Ihnen wertvolle Zeit bei der Organisation.

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Warum DieErsteHilfeSchule?

„Hygiene ist kein Zufall, sondern das Ergebnis professioneller Schulung.“

  • Rechtssicherheit: Unsere Zertifikate werden bundesweit anerkannt.

  • Praxisnähe: Wir verzichten auf trockenes Beamtendeutsch und erklären, worauf es in der Praxis ankommt.

  • Lokale Kompetenz: Als Spezialist im Ruhrgebiet und Westfalen sind wir schnell für Sie vor Ort.

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Jetzt Termin anfragen oder Online starten

Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Betrieb und schützen Sie Ihre Gäste und Kunden.

  • Für Einzelpersonen: gehen Sie direkt auf den Button " Jetzt Buchen" 

  • Für Betriebe: Kontaktieren Sie uns für ein Inhouse-Angebot in Ihrer Stadt

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Die Erste Hilfe Schule  
 
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Unsere Dozenten sind erfahrene Fachkräfte aus dem medizinischen Bereich und vermitteln praxisnahes Wissen.
Alles aus einer Hand – für Ihre Sicherheit!
Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Schulungskonzept.

Die Erste Hilfe Schule
Geschäftsführer: Benjamin Wetzel

Diestelbrinkstr. 10

D-44319 Dortmund

Email: info@DieErsteHilfeSchule.de

Mobil: +49 (0)  176 30 73 97 35

Festnetz: +49 (0) 231 22 93 68 61

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